1. Gegenstand des Tippgeberprogramms
Die Gerber Immobilien GmbH, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen, bietet Tippgebern die Möglichkeit, Hinweise auf Eigentümer, Immobilien oder geplante Immobilienverkäufe zu übermitteln.
Ein Tipp im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn der Tippgeber der Gerber Immobilien GmbH konkrete Informationen übermittelt, aus denen sich ergibt, dass ein Eigentümer den Verkauf einer Immobilie beabsichtigt oder ernsthaft in Erwägung zieht.
Ziel des Tippgeberprogramms ist es, der Gerber Immobilien GmbH die Kontaktaufnahme zu potenziellen Verkäufern zu ermöglichen und daraus gegebenenfalls einen Maklerauftrag sowie eine erfolgreiche Immobilienvermittlung zu generieren.
2. Wer Tippgeber sein kann
Tippgeber können natürliche oder juristische Personen sein, insbesondere Privatpersonen, Geschäftspartner, Dienstleister oder sonstige Kontakte der Gerber Immobilien GmbH.
Der Tippgeber handelt selbstständig und nicht als Vertreter, Handelsvertreter, Makler, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe der Gerber Immobilien GmbH. Durch die Teilnahme am Tippgeberprogramm entsteht kein Arbeits-, Handelsvertreter-, Gesellschafts- oder sonstiges Dauerschuldverhältnis.
Die Gerber Immobilien GmbH ist berechtigt, Tippgeber oder einzelne Tipps ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Anforderungen an einen provisionsfähigen Tipp
Ein Tipp ist nur dann provisionsfähig, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Tipp betrifft eine konkrete Immobilie oder einen konkreten Eigentümer mit Verkaufsabsicht.
- Die Gerber Immobilien GmbH hatte von dem Verkaufsinteresse zum Zeitpunkt der Tippabgabe noch keine Kenntnis.
- Der Tippgeber übermittelt den Tipp vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar.
- Der betroffene Eigentümer hat der Weitergabe seiner Kontaktdaten an die Gerber Immobilien GmbH vorher zugestimmt.
- Aufgrund des Tipps kommt ein wirksamer Maklervertrag zwischen der Gerber Immobilien GmbH und dem Eigentümer zustande.
- Die Immobilie wird durch die Gerber Immobilien GmbH erfolgreich vermittelt.
- Die Gerber Immobilien GmbH erhält die hierfür geschuldete Maklerprovision vollständig und endgültig.
Ein Anspruch auf eine Tippgeberprovision besteht nur, wenn der Tipp ursächlich für den späteren Maklerauftrag und die erfolgreiche Vermittlung war.
4. Keine provisionsfähigen Tipps
Nicht provisionsfähig sind insbesondere Tipps, die der Gerber Immobilien GmbH bereits bekannt waren, allgemein zugängliche Informationen betreffen, bei denen der Eigentümer der Kontaktaufnahme nicht zugestimmt hat, kein Maklervertrag zustande kommt, die Immobilie nicht durch die Gerber Immobilien GmbH vermittelt wird oder die unvollständig, falsch, irreführend oder ohne berechtigte Grundlage übermittelt wurden.
5. Umfang der Tätigkeit des Tippgebers
Der Tippgeber beschränkt sich ausschließlich auf die Benennung eines möglichen Verkaufsinteresses und die Weitergabe der entsprechenden Kontaktdaten an die Gerber Immobilien GmbH. Der Tippgeber ist nicht berechtigt, im Namen der Gerber Immobilien GmbH aufzutreten, Zusagen abzugeben, Maklerleistungen zu erbringen, Vertragsverhandlungen zu führen oder den Eigentümer rechtlich, steuerlich oder wirtschaftlich zu beraten.
6. Datenschutz und Einwilligung des Eigentümers
Der Tippgeber versichert, dass er die personenbezogenen Daten des Eigentümers, insbesondere Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift und Informationen zur Immobilie, nur dann an die Gerber Immobilien GmbH weitergibt, wenn der Eigentümer zuvor ausdrücklich in diese Weitergabe eingewilligt hat.
Der Tippgeber hat den Eigentümer vor der Weitergabe der Daten darüber zu informieren, dass seine Kontaktdaten weitergegeben werden, die Gerber Immobilien GmbH ihn wegen eines möglichen Immobilienverkaufs kontaktieren darf und der Tippgeber im Erfolgsfall eine Tippgeberprovision erhalten kann.
Die Einwilligung des Eigentümers sollte aus Nachweisgründen zumindest in Textform dokumentiert werden. Der Tippgeber stellt die Gerber Immobilien GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass personenbezogene Daten ohne ausreichende Einwilligung oder ohne sonstige datenschutzrechtliche Grundlage übermittelt wurden.
7. Offenlegung der Tippgeberprovision
Der Tippgeber ist verpflichtet, den Eigentümer vor Abgabe des Tipps darüber zu informieren, dass er im Erfolgsfall von der Gerber Immobilien GmbH eine Tippgeberprovision erhalten kann. Die Gerber Immobilien GmbH ist ebenfalls berechtigt, den Eigentümer über die mögliche Zahlung einer Tippgeberprovision zu informieren.
8. Höhe der Tippgeberprovision
Der Tippgeber erhält im Erfolgsfall eine Tippgeberprovision in Höhe von 10 % der von der Gerber Immobilien GmbH tatsächlich vereinnahmten Netto-Maklerprovision, maximal jedoch 5.000 EUR brutto.
9. Fälligkeit und Auszahlung
Die Tippgeberprovision entsteht und wird erst fällig, wenn die Gerber Immobilien GmbH aufgrund des Tipps einen wirksamen Maklervertrag abgeschlossen hat, die Immobilie erfolgreich vermittelt wurde, der notarielle Kaufvertrag wirksam abgeschlossen wurde, die vollständige Maklerprovision endgültig eingegangen ist und keine Rückforderungs-, Storno-, Anfechtungs- oder Rückabwicklungsgründe bestehen.
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Eintritt sämtlicher Fälligkeitsvoraussetzungen, sofern der Tippgeber die erforderlichen Zahlungsdaten und gegebenenfalls eine ordnungsgemäße Rechnung übermittelt hat.
10. Mehrere Tippgeber
Gehen zu derselben Immobilie oder zu demselben Eigentümer mehrere Tipps ein, entscheidet grundsätzlich der Zeitpunkt des erstmaligen Eingangs eines vollständigen und verwertbaren Tipps. Maßgeblich ist der Eingang bei der Gerber Immobilien GmbH.
11. Steuern und Abgaben
Der Tippgeber ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung der erhaltenen Tippgeberprovision sowie für die Erfüllung etwaiger steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher oder gewerberechtlicher Pflichten verantwortlich.
12. Keine Erfolgsgarantie
Die Entgegennahme eines Tipps begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Maklervertrags, keine Pflicht zur Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer und keine Pflicht zur Vermarktung der Immobilie.
13. Haftung des Tippgebers
Der Tippgeber haftet dafür, dass die von ihm übermittelten Angaben zutreffend sind und keine Rechte Dritter verletzen. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe personenbezogener Daten ohne ausreichende Einwilligung oder für falsche beziehungsweise irreführende Angaben.
14. Laufzeit und Änderung des Tippgeberprogramms
Die Gerber Immobilien GmbH kann das Tippgeberprogramm jederzeit ändern, aussetzen oder beenden. Für bereits ordnungsgemäß eingereichte und bestätigte Tipps gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Tippabgabe vereinbart waren.
15. Textform
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Tippgeberbedingungen bedürfen mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail. Auch die Einreichung eines Tipps sollte aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Tippgeberbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gerber Immobilien GmbH.
Ergänzende Einwilligungserklärung des Eigentümers
Ich bin damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten und Informationen zu meiner Immobilie an die Gerber Immobilien GmbH, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen, weitergegeben werden.
Ich bin außerdem damit einverstanden, dass die Gerber Immobilien GmbH mich im Zusammenhang mit einem möglichen Verkauf meiner Immobilie kontaktiert. Mir ist bekannt, dass der Tippgeber im Falle eines erfolgreichen Verkaufs über die Gerber Immobilien GmbH eine Tippgeberprovision erhalten kann. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.